Zusammenarbeit mit den Eltern
Die enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen ist Voraussetzung für die optimale Förderung ihres Kindes.
Sie haben bei uns das Recht sich zu informieren und auf unterschiedliche Weise am pädagogischen Geschehen zu beteiligen:
- Elternberatungsgespräche
- Information und Austausch beim Elterncafé am Vormittag
- Mithilfe bei Festen
- Begleitung bei Ausflügen
- Hospitationsmöglichkeiten in der Gruppe
- Unterstützung mit Material und Wissen bei Projekten
- Teilnahme an Festen und Aktionen.
Als Bindeglied zwischen dem Träger der Einrichtung, dem pädagogischen Personal und den Eltern wird in unserer Einrichtung der Elternrat gewählt. Als Ansprechpartner/innen stehen pro Gruppe zwei Eltern zur Verfügung. Der Elternrat unseres Kindergartens besteht somit aus acht Mitgliedern. Die Mitglieder stehen stellvertretend für alle Erziehungsberechtigten.
Einmal jährlich wird der Elternrat in der Elternvollversammlung gewählt. Jede anwesende Familie hat eine Stimme. Der Elternrat hat Anhörungsrecht und muss über wesentliche Veränderungen in der Tagesstätte informiert werden.